Schlussverzeichnis

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〈o.〉 〈juridisch〉
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Wörterbuch Deutsch-Niederländisch. 2015.

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  • Schlussverzeichnis — Schlụss|ver|zeich|nis, das (Rechtsspr.): im Konkursverfahren vom Konkursverwalter zur Vorbereitung der Schlussverteilung erstelltes Verzeichnis, in das alle zu berücksichtigenden Konkursgläubiger aufgenommen werden …   Universal-Lexikon

  • Schlusstermin — im ⇡ Insolvenzverfahren Bezeichnung für die ⇡ Gläubigerversammlung vor Aufhebung des Verfahrens (§ 197 InsO). Die Abhaltung des Sch., der vom Insolvenzgericht bestimmt wird, ist öffentlich bekanntzumachen. Zuvor müssen die ⇡ Schlussrechnung des… …   Lexikon der Economics

  • Schlussverteilung — im ⇡ Insolvenzverfahren die Ausschüttung der gesamten, nach dem Vollzug etwaiger ⇡ Abschlagsverteilungen noch verfügbaren Teilungsmasse, sobald die Verwertung der Masse beendet ist (§ 196 InsO). Erforderlich ist die Genehmigung des… …   Lexikon der Economics

  • Schlusstermin — Schlusstermin,   im Konkurs die vor Beendigung des Verfahrens vom Konkursgericht gemäß § 162 Konkursordnung (KO) von Amts wegen einzuberufende Gläubigerversammlung, die die Schlussrechnung des Konkursverwalters (§ 86 KO) entgegenzunehmen hat und… …   Universal-Lexikon

  • Nachtragsverteilung — im Insolvenzverfahren Verteilung der nach der ⇡ Schlussverteilung noch anfallenden Insolvenzmasse (z.B. aus zunächst sichergestellten Beträgen, §§ 189–191, 203–205 InsO). N. nur auf Anordnung des Insolvenzgerichts. Berücksichtigt werden nur die… …   Lexikon der Economics

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